Leistungen

Grundpflege

Unser Leistungsangebot umfasst alle Grundpflegeleistungen, die darauf abzielen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dazu gehören Teil- und Ganzkörperpflege, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Mobilisation, Transfer, Lagerung sowie professionelle Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Blasen- und Darmentleerung. Die Durchführung von Prophylaxen zur Vermeidung von Gesundheitskomplikationen ist ebenfalls Teil unseres Spektrums. Unsere Pflegeleistungen passen wir individuell an die Bedürfnisse jeder Person an, um eine umfassende und bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten und die Lebensqualität unserer Pflegebedürftigen bestmöglich zu fördern und zu erhalten.

Behandlungs­pflege

Ärztlich verordnete Leistungen, wie beispielsweise Spritzen, Medikamentengaben, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Verbände und Wundversorgung, Katheter wechsel und Stomaversorgung, sowie das Legen und Wechseln von Einläufen, sind wichtige medizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Pflege von Patienten. Diese notwendigen Handlungen werden auf Anweisung eines Arztes durchgeführt, um die medizinische Betreuung optimal zu gestalten.

Verhinderungs­pflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kümmern wir uns ersatzweise um Ihren Angehörigen zu Hause und übernehmen Ihre Aufgaben. Die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr.

Die Aufwendungen der Pflegekasse betragen im Einzelfall 1612,00 €. Verhinderungspflege kann aus dem Budget der Kurzzeitpflege um bis zu 806,00 € auf 2.418 € aufgestockt werden.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt und betreut hat.

Entlastungsleistungen

Zusätzlich zu den Pflegeleistungen besteht ein Anspruch auf Entlastungsleistungen gemäß § 45b, die einen Betrag von 125 € umfassen. Diese Summe wird nicht als Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen vom Pflegedienst für erbrachte Entlastungsleistungen erstattet.

Der Betrag kann beispielsweise für Betreuung oder hauswirtschaftliche Leistungen verwendet werden.

Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Betrag nicht monatlich verfällt. Stattdessen kann er jeweils ins nächste Halbjahr übernommen werden, was bedeutet, dass die Nutzung des Betrags kalenderjahrübergreifend möglich ist.

Betreuungsleistungen

Die Betreuung von Angehörigen in der häuslichen Umgebung stellt häufig eine erhebliche physische und emotionale Herausforderung dar. Um eine Erleichterung zu schaffen, präsentieren wir ein zusätzliches Betreuungsangebot. Unser Ziel besteht darin, die Angehörigen zu unterstützen. Dies erreichen wir beispielsweise durch die stundenweise Bereitstellung häuslicher Pflege für die Betroffenen. Der Fokus der Betreuung liegt dabei auf liebevoller Zuwendung und Aufmerksamkeit.

Hauswirtschaft

Im Kontext der Pflegeversicherung können bei Feststellung einer Pflegestufe auch hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die hauswirtschaftliche Versorgung orientiert sich an den Vergütungsrichtlinien der Pflegekasse. Diese Leistungen umfassen unter anderem die Reinigung der Wohnung, das Waschen und Bügeln von Wäsche sowie die Übernahme von Einkäufen.

Beratung

Wir bieten Beratung zur Pflegeversicherung an, um Sie bei Fragen rund um die Pflege optimal zu informieren. Dazu gehört die Unterstützung bei Pflegeanträgen sowie die Klärung von Angelegenheiten bezüglich Pflegehilfsmitteln. Zusätzlich führen wir Beratungseinsätze nach §37,3 SGB XI durch, deren Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Diese Beratungen dienen dazu, individuelle Pflegesituationen zu besprechen und gemeinsam passende Lösungen zu finden. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und zu unterstützen, um die bestmögliche Pflege für Ihre Bedürfnisse sicherzustellen.

Sie haben Interesse? Sie haben Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!